Klaus Lübke

Rechtsanwalt und Notar a.D.

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Selbstverständnis

Ich habe mich ganz bewusst für eine Tätigkeit als Einzelanwalt entschieden, da ich so kontinuierlich eine individuelle rechtliche Betreuung zum Vorteil des Mandanten, also Ihrem Vorteil, gewährleisten kann.
Mein Selbstverständnis vom Beruf des Anwaltes bedeutet, dass ich Sie in Ihrem Anliegen zunächst ausführlich berate; nicht jedes Rechtsproblem gehört vor die Gerichte und manches können Sie aufgrund der Ergebnisse des persönlichen Beratungsgespräches auch alleine lösen.

Ihre weitergehende Interessenvertretung übernehme ich selbstverständlich gerne und strebe dabei rasche und möglichst außergerichtlich zu erzielende Ergebnisse für Sie an. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig, so vertrete ich Sie im Prozess persönlich und nehme dabei auch auswärtige Gerichts- und Ortstermine für Sie wahr.


Schwerpunkte

Mein rechtliches Spezialgebiet ist das Soldatenrecht in all seinen Facetten. Bedingt durch eigene zwölfjährige Tätigkeit im Personalwesen der Bundeswehr ist mir deren inneres Gefüge bestens bekannt.

Seit 1993 bin ich Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V., der Interessenvertretung der Soldaten. Durch die Vielzahl der mir von Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V. übertragenen Mandate bin ich mit allen aktuellen Problemen der Soldaten, Beamten und Angestellten der Bundeswehr vertraut.
 
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